Unsere angebotenen Leistungen umfassen das gesamte Leistungsbild der HOAI (Anlage 14, zu § 53 Absatz 1).
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
- Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner oder der Objektplanerin, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
- Zusammenfassen der Ergebnisse
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- Analyse der Grundlagen
- Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
- Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzip Schaltbildes für jede Anlage
- Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
- Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
- Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
- Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
- Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung
- Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen)
- Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Mitwirken bei der Kostenrechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
- Zusammenstellen dieser Unterlagen
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung
- Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)
- Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
- Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibensergebnisse
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
- Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
- Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlages
- Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
- Mitwirken bei der Auftragserteilung
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
- Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
- Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
- Rechnungsprüfung
- Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
- Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
- Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
- Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts